Christentum

Im Christentum war der sexuelle Missbrauch von Kindern weit verbreitet. Edelleute, Kreuzritter, christliche Ritter und Kirchenfürsten schändeten Frauen und Kinder bedenkenlos. Kleine christliche Mädchen wurden für Geld und Macht als Ehefrauen eingetauscht.

Das kanonische Recht verbot angeblich die Kinderehe. Die Kirche wandte sich auch gegen die Ehen zwischen alten Männern und kleinen Mädchen, aber das wurde ignoriert. Die vaginale Penetration hob alle Hindernisse auf. Nach Ansicht der Kirchenväter wurde ein Kind durch vaginale Penetration 'reif für die Ehe'.

Sieben Jahre galten als Übergangsalter von der Kindheit zum Erwachsensein. Da für Mädchen nur Heirat in Betracht kam, war sieben das gesetzliche Mindestalter für die Verlobung." (Trube-Becker, 1997b, S. 42-43)

Mittelalter

"Aus dem Mittelalter ist uns das sogenannte Herrenrecht überliefert (Jus primae noctis), ein Privileg des Grundherren mit Anspruch auf die Jungfernschaft der Töchter seiner Vasallen , das erst relativ spät durch den sogenannten 'Jungfernzins', 'Hemdlingschilling' oder 'Schützenzins' abgelöst wurde.

In manchen Ländern war es der Vater, der die erste Nacht seiner weiblichen Hausgenossen beanspruchte. Dazu zählten die Töchter und auch die Frauen seiner Söhne.

Hexenverfolgung

Die Verfolgung und Vernichtung von Mädchen und Frauen als Hexen diente manchmal dazu, reale sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen zu vertuschen . (z.B. Rush 1985, 79ff; Wirtz 1989, 60 führen überzeugende Belege für ihre These an) Allerdings gab es auch schon erste positive Entwicklungen. Die von den Christen postulierte "Unschuld des Kindes" bewirkte, dass die Vergewaltigung von Kindern teilweise bereits im Mittelalter als verachtenswert und strafwürdig betrachtet wurde (vgl. Bange, 2002). "So wurden Ende des 13. Jahrhunderts in England die ersten Gesetze zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung erlassen.

In den 'Statutes of Westminster' wurde es unter Strafe gestellt, ein Mädchen unter zwölf Jahren zu vergewaltigen, selbst wenn es keinen sichtbaren Widerstand zeigte. Anfang 1400 schuf man ebenfalls in England ein Gesetz zum Schutz der Jungen 'forced sodomy'. Die Gesetze wurden damals aber kaum angewandt, obwohl sexuelle Gewalt gegen Kinder im Mittelalter ein alltägliches Geschehen war." (ebd., S. 137)

Gert Schwerhoff wies an Hand einer Fülle vor Gericht verhandelter Fälle nach, dass der sexuelle Missbrauch an Kindern schon damals einen starken Normenverstoß darstellte und teilweise hart bestraft wurde. Gleichzeitig blieben aber - ähnlich wie heute - zahlreiche Verfahren in Beweisschwierigkeiten stecken.

Vortrag Teil I, Frauenakademie /VHS Baden-Baden, 2008

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